Fremdsprachen in der Sekundarstufe II
Zunächst sind die staaatlichen Vorgaben zu Fremdsprachen in der gymnasialen Oberstufe wichtig:
- Das Abitur ist nur mit zwei Fremdsprachen möglich. *
- Eine Fremdsprache aus der Sekundarstufe I muss bis zum Abitur belegt werden und auch in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
- Eine Fremdsprache muss Fach der Abiturprüfung sein, falls nicht eine Naturwissenschaft Prüfungsfach ist.
Im Rahmen dieser Vorgaben bieten wir folgendes an:
- Fortführung der ersten Fremdsprache Englisch
- Fortführung der 2. Fremdsprache Französisch oder Spanisch
- Neubeginn mit Spanisch in Klasse 11 möglich *
- Alle 3 Sprachen als Prüfungsfächer des Grundkursbereiches möglich
- Bei voll ausgebauter Oberstufe mindestens eines dieser Fächer als Leistungskurs möglich.
* Wenn in der Sekundarstufe I nur eine Fremdsprache belegt wurde, muss in Klasse 11 eine zweite Fremdsprache neu begonnen werden, bis zum Abitur geführt und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden (kein Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden). Diese neu begonnene Fremdsprache kann nur dann Fach der Abiturprüfung sein, wenn sie mit insgesamt 12 Jahreswochenstunden unterrichtet wird und im Unterricht den Anforderungen eines Prüfungsfaches entspricht.
