Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Der Gedenktag wurde 1996 durch Proklamation des Bundespräsidenten Roman Herzog eingeführt und auf den 27. Januar festgelegt.

Am 27. Januar 1945 befreiten Soldaten der Roten Armee die Überlebenden des KZ Auschwitz-Birkenau, des größten Vernichtungslagers des NS-Regimes.

In seiner Proklamation führte Herzog aus:

„Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.“ (1)

Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert an alle Opfer eines beispiellosen totalitären Regimes während der Zeit des Nationalsozialismus:

„Wir gedenken der Entrechteten, Gequälten und Ermordeten: der europäischen Juden, der Sinti und Roma, der Zeugen Jehovas, der Millionen verschleppter Slawen, der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, der Homosexuellen, der politischen Gefangenen, der Kranken und Behinderten, all derer, die die nationalsozialistische Ideologie zu Feinden erklärt und verfolgt hatte. Wir erinnern heute auch an diejenigen, die mutig Widerstand leisteten oder anderen Schutz und Hilfe gewährten und dafür selbst allzu oft mit ihrem Leben bezahlen mussten.“ (2)

 

Quellen:

(1) Bundesgesetzblatt 1996, Teil I, Nr. 2, Seite 17

(2) Bulletin Nr. 13-1 der Bundesregierung vom 27. Januar 2008: 27. Januar – Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus – Gedenkstunde des Deutschen Bundestages am 27. Januar 2015 – Ansprache des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert.