Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
Die Mitgliederversammlung ist innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung und dem Wortlaut vorliegender Anträge mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen schriftlich einzuberufen.
Der Termin der nächsten Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern vier Wochen vor dem Zusammentreffen der Versammlung mit der Aufforderung anzukündigen, Anträge bis zu einem vom Vorstand festzusetzenden Zeitpunkt schriftlich einzureichen. Eingereichte Anträge sind den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen können durch den Vorstand einberufen werden.
Der Vorstand muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn durch schriftlichen Antrag unter wörtlicher Angabe der gewünschten Tagesordnung dies von mindestens der Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder oder von mindestens 10% der Mitglieder gewünscht wird.
Die satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Für den Fall einer Verhinderung können Mitglieder ihr Stimmrecht übertragen. Sie finden das Formular hier als pdf-Download.
Weitere Details zu Mitgliederversammlungen finden Sie in unserer Satzung.
Alle Dokumente der letzten Mitgliederversammlungen stehen im geschützten Mitgliederbereich zur Einsicht oder als Download zur Verfügung. Das Kennwort zum Mitgliederbereich finden Sie im Elternhandbuch oder erhalten es im Sekretariat.