Anmeldung und Aufnahme

Ins Kinderhaus können wir Kinder aufnehmen, die am Aufnahmetag 11 Monate alt sind (Montessori-Nest) bzw. das 3. Lebensjahr vollendet haben (Eintritt in das Kinderhaus), sowie ältere, nicht eingeschulte Kinder.

Da wir an kommunale Zuschüsse gebunden sind, dürfen wir nur Kinder aufnehmen, die mit ihren Erziehungsberechtigten den Hauptwohnsitz in Hofheim haben. Auswärtige Kinder können wir nur ausnahmsweise mit Genehmigung der Stadt Hofheim aufnehmen.

Das Alter des Kindes, das Datum der Anmeldung und die Dauer der Mitgliedschaft der Eltern im Trägerverein sind gleichwertige Aufnahmekriterien, die nach einem Punktesystem bewertet werden.

Weitere Kriterien, die die endgültige Entscheidung über die Reihenfolge der Kinder in der Warteliste beeinflussen, sind insbesondere:

  • Geschwisterkind im Kinderhaus oder in der Montessori-Schule Hofheim
  • Alleinerziehung
  • Mädchen-Jungen-Relation
  • ausgewogene Altersstruktur.

Wir bitten interessierte Eltern, unser Anmeldeformular auszufüllen und uns zuzusenden.

Die Kinderhausleitung erstellt aus den Aufnahmekriterien Geburtsdatum, Anmeldedatum und Dauer der Mitgliedschaft im Verein unter Anwendung eines wertneutralen Punktesystems eine Warteliste. Die schriftliche Zusage erfolgt im März nach dem Stand der aktuellen Warteliste und nach Abstimmung mit der Stadt Hofheim.

Kinderhausplätze, die im laufenden Jahr frei werden, werden immer nach dem aktuellen Stand der Warteliste vergeben.

Unser Kinderhaus steht selbstverständlich auch behinderten Kindern offen. Wir müssen aber einschränkend sagen, dass wir die Kinder nur dann aufnehmen, wenn wir sicher sind, dass wir ihren persönlichen Bedürfnissen Rechnung tragen können und die notwendigen materiellen und personellen Rahmenbedingungen vorliegen.

Interessierten Eltern bieten wir außerdem die Gelegenheit zur Hospitation, um unsere Arbeitsweise in der Praxis zu erleben. Bitte fragen Sie dazu bei der Kinderhausleitung nach.

Geschäfts- und Gebührenordnung

Hier finden sie die aktuelle Gebührenübersicht für das Kinderhaus, sowie unsere ausführliche Geschäfts- und Gebührenordnung.