Man kann nicht jeden Tag etwas Großes tun, aber gewiss immer etwas Gutes

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit finanziell unterstützen.

Das geht direkt ...

... indem Sie kleine oder auch größere Geldbeträge auf unser Spendenkonto bei der Bank für Sozialwirtschaft Mainz (BIC: BFSWDE33XXX, IBAN: DE10 3702 0500 0007 0308 03) überweisen.

Dabei bestimmen Sie den Verwendungszweck. Vermerken Sie auf der Überweisung einfach, ob Sie unsere Einrichtungen (Nest, Kinderhaus, Schule) oder ein ganz spezielles Projekt, etwa Ausstattung des Fachunterrichts Musik oder Naturwissenschaften, Ausgestaltung des Spielplatzes, etc. unterstützen wollen.

Da unsere Gemeinnützigkeit anerkannt ist, erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt, wenn Sie auf dem Überweisungsträger (speziell wenn nicht Vereinsmitglied) auch Ihre Anschrift vermerken.

... und indirekt ...

... beim Einkaufen im Internet.

Online-Shops wie HP, Apple-Store, Conrad, Condor, iTunes, Betten Rid, HRS, Hotel.de, Auto Europe und Hertz (und viele andere) schreiben uns einen Teil Ihres Einkaufswertes -ohne zusätzliche Kosten für Sie- als Spende gut, wenn Sie Ihren online-Einkauf mit einem der folgenden Links oder einer der nebenstehenden Grafiken von Bildungsspender.de aus starten:

Montessori-Schule: www.bildungsspender.de/montessorischulehofheim

Montessori-Kinderhaus: www.bildungsspender.de/montessorikinderhaushofheim

Insgesamt sind mittlerweile über 30.000 Online-Shops Partner des Bildungsspender-Portals, das als gemeinnützige Unternehmergesellschaft betrieben wird. Das besondere des Portals: Wir erhalten im Schnitt 5 - 6% des Einkaufswertes als Spende.

Seit 26.05.2009 haben wir über 7.000 € für die Schule und über 700 € für das Kinderhaus erhalten. Den aktuellen Stand der Spenden können Sie auf der jeweiligen Projektseite sehen (Buttons links für Schule oder Kinderhaus anklicken).

… und als Richter oder Staatsanwalt …

mit Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren

Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte können das Montessori-Zentrum in Hofheim durch Zuweisung von Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren aktiv unterstützen. Mit einer Geldauflage in Höhe 500 Euro können bspw. mehrere Grundschulklassen mit Perlenmaterial zum Erlernen der Grundrechenarten ausgestattet werden, mit 1.000 Euro können sie zur Pflege des alten Baumbestandes auf dem Gelände des Zentrums beitragen, und mit 5.000 Euro unterstützen sie die durch die Schüler/innen genutzte IT-Infrastruktur. Jeder eingehende Euro aus Geldauflagen findet seine sinnstiftende Verwendung!

Als gemeinnützig anerkannter und eingetragener Verein mit zwei hauptamtlichen Vorständen und einem ehrenamtlich tätigen Aufsichtsrat ist eine transparente Verwaltung der Geldauflagen gesichert. Der Montessori-Zentrum in Hofheim e. V. wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main in die Liste der gemeinnützigen Einrichtungen für die Zuwendung von Geldbeträgen aufgenommen. Der Eingang zugewiesener Geldauflagen wird von uns zuverlässig überwacht, ein möglicher Zahlungsverzug umgehend den zuständigen Behörden angezeigt. Einmal im Jahr werden wir fristgerecht über die eingegangenen Geldauflagen Rechenschaft ablegen. Zugewiesene Geldauflagen können und werden nicht mit Spendenbescheinigungen quittiert.

Über einen Hinweis zur Möglichkeit von Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren an entsprechende Stellen würden wir uns sehr freuen.